Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freiburger Beratergruppe GmbH (Stand: 1.1.2020)
1. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle uns erteilten Kundenaufträge, gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese AGB werden mit der ersten Kenntnis des Kunden, spätestens aber mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil und von unseren Kunden anerkannt. AGB des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.
2. Auftragserteilung
Angebote von der Freiburger Beratergruppe sind während der in ihnen genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche Fristangabe, bleibt das Angebot vom Angebotsdatum an einen Monat lang gültig. Eine Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge werden in jedem Falle schriftlich bestätigt und gelten als rechtsgültig erteilt, wenn sie nicht unverzüglich (d.h. spätestens 3 Werktage nach Zugang) der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber schriftlich widerrufen werden. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unvollständige Auftragsübermittlung oder -erteilung entstehen.
3. Auftragsdurchführung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Freiburger Beratergruppe nach Kräften bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seiner Betriebssphäre liegenden zur Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu schaffen.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
4. Auftragsbeendigung
Ein Auftrag kann sowohl von der Freiburger Beratergruppe als auch vom Auftraggeber jederzeit schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.
Für den Fall, dass ein Auftrag durch explizit definierte Leistungsphasen bzw. Zeitabschnitte gegliedert ist, kann die Kündigung nur unter Einhaltung der 7-Tagesfrist jeweils zum Ende einer solchen Leistungsphase bzw. Zeitabschnitts erfolgen. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandenen Aufwendungen sowie entgangener Gewinn sind an die Freiburger Beratergruppe vom Auftraggeber voll zu vergüten.
5. Schutz des geistigen Eigentums
Die Freiburger Beratergruppe behält sich das Urheberrecht an allen im Rahmen eines Auftrags gewonnenen Arbeitsergebnissen vor. Der jeweilige Auftraggeber erhält jedoch ein unwiderrufliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, ausschließliches aber nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Die Nutzung der von der Freiburger Beratergruppe erbrachten Arbeitsergebnisse durch mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
6. Honorierung
Die Vergütung der von der Freiburger Beratergruppe erbrachten Leistungen gliedert sich in Honorar und Spesen. Wir berechnen Honorare je nach Projektart entweder auf Pauschalbasis oder nach Tages- und Stundensätzen. Maßgebend sind die Angaben im Angebot. In den Honorartarifen sind sämtliche Personalkosten sowie Betriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Nicht in den Honorartarifen enthalten sind jedoch ggf. notwendige auftragsspezifische Ausbildungskosten, Materialauslagen, Steuern und Gebühren, vom Auftraggeber direkt veranlasste Kosten und Reisespesen. Diese werden in tatsächlich entstandener Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Ohne unverzügliche Beanstandung durch den Rechnungsempfänger gilt die Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern zwischen uns und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist.
8. Durchführung von Projekten
Verzögert sich der Beginn oder die Durchführung eines Projekts aufgrund von höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängern sich die Fristen zur Durchführung angemessen. Nach eigener Wahl sind wir auch berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen kann. Bereits bezahlte Projekthonorare erstatten wir in solchen Fällen anteilig, soweit Leistungen von uns noch nicht erbracht worden sind. Für den Nachweis von uns erbrachter Leistungen sind unsere internen Aufzeichnungen maßgeblich, die wir dem Kunden auf Wunsch mitteilen. Dauert die Behinderung länger als vier Monate an, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, seinerseits hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
9. Änderungsvorbehalt
Wir sind jederzeit befugt, Änderungen an dem vereinbarten Projektablauf vorzunehmen. Ist bei einer wesentlichen Abweichung der Kunde mit den geänderten Vertragsbedingungen nicht einverstanden, ist uns dies schriftlich anzuzeigen. In solchen Fällen hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer solchen Anzeige das Recht zur Kündigung des Vertrags. Ein Anspruch auf Erstattung bereits angefallener Honorare aus von uns erbrachten Leistungen besteht in diesem Falle nicht.
10. Gewährleistung
Reklamationen sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Ende eines Projekts schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigtem Anspruch werden wir nach unserer Wahl die Minderleistung von der Rechnungssumme abziehen oder innerhalb einer angemessenen Frist eine für unseren Kunden kostenfreie Nachbesserung veranlassen.
11. Haftung
Die Freiburger Beratergruppe verpflichtet sich, den jeweiligen Auftrag sorgfältig auszuführen, übernimmt jedoch keine Erfolgshaftung. Die Freiburger Beratergruppe übernimmt keine Haftung für Umstände, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Ereignisse höherer Gewalt, wie Krankheit oder Unfall der eingesetzten Mitarbeiter, Streik, Katastrophen etc. begründen keinen Haftungsanspruch. Dasselbe gilt für Folgeschäden des Kunden wie entgangener Gewinn, Arbeitsausfall, Reise- oder Hotelkosten. Die Freiburger Beratergruppe haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus wird jede Haftung der Freiburger Beratergruppe, insbesondere für Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Obwohl wir unsere Projektmaterialien mit höchstmöglicher Sorgfalt zusammenstellen, sind Fehler nicht völlig ausgeschlossen. Eine Haftung für fehlerhafte Angaben in Projektmaterialien und deren Folgen können wir daher ebenfalls nicht übernehmen, soweit wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt haben.
12. Projektmaterial
Kein Teil der Unterlagen, die wir im Laufe eines Projektes dem Kunden aushändigen, darf ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form vervielfältigt oder weitergegeben werden. Werden im Rahmen eines Projektes Unterrichtsmittel, -medien oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt, ist der Kunde verpflichtet, die jeweils gültigen Überlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen. Der Kunde haftet allein, wenn durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Er hat uns von allen Ansprüchen Dritter aus einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
13. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung bezüglich aller Wahrnehmungen und mündlichen bzw. schriftlichen Absprachen. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf alle Unterlagen, die sowohl zur Durchführung eines Auftrages oder Projektes gehören oder das Umfeld einer Projektdurchführung betreffen. Von der Geheimhaltungspflicht darf nur mit ausdrücklicher, vorherig eingeholter und schriftlicher Einverständniserklärung der anderen Vertragspartei abgewichen werden. In jedem Fall besteht bei Zweifeln darüber, ob eine Information oder eine Wahrnehmung unter die Geheimhaltungspflicht fällt, eine unverzügliche gegenseitige Konsultationspflicht.
Verstößt eine der Vertragsparteien gegen die Geheimhaltungspflicht, so gilt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von € 5.000.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im bisherigen Umfang zeitlich unbegrenzt weiter. Die Freiburger Beratergruppe stellt sicher, dass alle zur Durchführung eines Auftrages eingesetzten Personen eine schriftliche Erklärung zur Einhaltung der Geheimhaltungspflicht abgeben.
Die Freiburger Beratergruppe behält sich das Recht vor, in den eigenen Werbebroschüren und auf der Website den Namen unseres Kunden als Referenz anzugeben, sofern wir nicht eine anders lautende schriftliche Mitteilung erhalten.
14. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und, soweit unser Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Freiburg. Wir sind daneben berechtigt, nach unserer Wahl auch am Sitz des Kunden zu klagen.